Datenschutz
Wir, die Fa. Conradi Werbung, 65203 Wiesbaden Kasteler Str. 45 nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.
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Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Auskunft über die gespeicherten Daten gibt Jürgen Conradi, info@conradi-werbung.de
Weitere Informationen
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§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers
die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller
zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,
sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen
- Vertragsschluss
(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß §
145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb
von 2 Wochen annehmen.
(2) Alle unsere Angebote sind freibleibend. Annahmeerklärungen
und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Die Angaben in den Auftragsbestätigungen
zu Lieferungsumfang, Aussehen,
Leistungen, Maße und Gewichte sind als annähernd
zu betrachten und stellen keine zugesicherte Eigenschaften
dar.
(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Werkzeugen,
Druckunterlagen, Schablonen, Mustern und sonstigen Unterlagen
behalten wir, bzw. unsere Vorlieferanten uns Eigentums-
und Urheberrechte vor, auch wenn die Kosten
für die Erstellung dieser Unterlagen und Werkzeuge
dem Kunden weiterverrechnet werden. Dies gilt auch für
solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“
bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der
Besteller
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(4) Für vom Kunden zur Verfügung gestellte Druckvorlagen,
Filme, Klischees und andere Unterlagen trägt ausschließlich
der Kunde die Verantwortung. Eine vom Kunden erklärte
Druckfreigabe ist verbindlich. Widerspricht der Kunde
einem übersandten Korrekturabzug nicht innerhalb von
3 Tagen, wird dieser verbindlich.
(5) Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung
gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Eine
Überprüfungspflicht besteht für uns nicht.
Mit Auftragserteilung stellt uns der Kunde von sämtlichen
Ansprüchen frei,
die gegen uns wegen etwaiger Rechtsverletzungen erhoben
werden. Wir sind nicht verpflichtet, Aufträge zu übernehmen
bzw. können von Aufträgen zurücktreten, die
eine Verletzung von Rechter Dritter mit sich bringen oder
die Gefahr derartiger Verletzungen bergen.
(6) Wir sind berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen bis
zu 10 % der bestellten Ware vorzunehmen. Bei Bestellung
von geringeren, als in Katalogen oder Werbebroschüren
angegebenen Mindestmengen, behalten wir uns die Erhebung
einer gesonderten Bearbeitungsgebühr bzw. eines Mindermengenzuschlags
vor.
(7) Bei nicht erfolgter oder verspäteter Selbstbelieferung
und in Fällen höherer Gewalt sind wir zum Rücktritt
berechtigt. Ersatzansprüche für den Kunden bestehen
in diesen Fällen nicht.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung anzugeben,
ob er die Ware an einen Endverbraucher weiterveräußert.
Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung oder bei
einem Verkauf der Ware an einen Endverbraucher entgegen
der Angabe bei der Bestellung, gelten die Rechte aus §
478 BGB als abbedungen.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Versandstelle“,
ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung
und sonstige Versandkosten; diese werden gesondert in Rechnung
gestellt.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren
Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe
am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher
Vereinbarung.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb
von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen
des
Zahlungsverzugs.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
(6) Wir behalten uns vor, die Belieferung von Neukunden
von Vorauskasse abhängig zu machen. Werden Lieferungen
bzw. Teillieferungen nicht pünktlich bezahlt, behalten
wir uns vor, die Lieferung von laufenden Aufträgen
oder
Neuaufträgen zurückzustellen bzw. von Vorauskasse
abhängig zu machen.
(7) Nimmt der Kunde eine ordnungsgemäß bestellte
und zur Auslieferung bereit stehende Ware auch nach Setzen
einer angemessenen Nachfrist nicht ab, sind wir nach unserer
Wahl berechtigt, Vertragserfüllung zu verlangen oder
vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen
Nichterfüllung in Höhe von 25 % des Auftragswertes
(o. MwSt..) geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis
eines geringeren Schadens vorbehalten.
(8) Im Falle einer bei Erteilung des Auftrags nicht vorhersehbaren
Veränderung von Zöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen,
Frachtkosten, Versicherungsprämien und sonstigen anfallenden
Abgaben sind wir berechtigt, den Preis
entsprechend der Veränderung zu Gunsten und zu Lasten
des Kunden abzuändern, ohne dass hierdurch ein Rücktrittsrecht
ausgelöst wird.
§ 4 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt
die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Insbesondere
gelten Lieferfristangaben erst ab Eingang der vollständigen
Unterlagen, Daten und sonstiger vom Kunden zu
erbringenden Leistungen bei uns.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des
nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er
schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt,
den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht
die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder auf
einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht;
ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer
von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung
beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs
im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung
in Höhe von maximal 15 % des Lieferwertes.
(9) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers
bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang - Verpackungskosten
- Versand
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist Lieferung „ab Versandstelle“
vereinbart.
(2) Falls auf Verlangen des Kunden die Ware an einen anderen
Ort als den Erfüllungsort des Verkäufers erfolgt,
so geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur,
Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmte Person über.
(3) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe
der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen;
ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet,
für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten
zu sorgen.
(4) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die
Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die
insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
(5) Den Kunden trifft eine unverzügliche Überprüfungspflicht
auf Verpackungsschäden und Mangelfreiheit der Ware.
(6) Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt
durch uns nach den besten wirtschaftlichen Verhältnissen,
ohne Verbindlichkeit für eine etwaig günstigere
Versandart. Besondere Versandarten müssen vom Kunden
schriftlich
mitgeteilt werden.
§ 6 Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus,
dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Die Rügefrist beträgt maximal 3 Werktage
nach
Erhalt der Ware. Für unsachgemäße Lagerung
der gelieferten Waren beim Abnehmer ist jede Gewährleistung
ausgeschlossen.
(2) Wir liefern die bestellte Ware in handelsüblicher
Qualität. Im Falle eines Kaufes nach Muster ist die
vorausgegangene Bemusterung für die einzuhaltende Qualität
maßgeblich. Durch technische Innovation oder Weiterentwicklung
und durch die Herstellung bedingte, zumutbare Änderungen
werden vom Kunden als vertragsgemäß gebilligt.
(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller
nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung
oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
Im Fall der Mangelbeseitigung sind
wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, dass die Kaufsache nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der
Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder
Minderung zu verlangen. Die Rücksendung beanstandeter
Ware bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht,
die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen;
in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt;
dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt,
ist die Haftung ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche
beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
Bei Fernostware und sogenannten Cent-Artikeln ist die Gewährleistungszeit
auf die für den entsprechenden Artikel übliche
Lebensdauer
beschränkt, maximal beträgt sie 12 Monate, gerechnet
ab Gefahrübergang.
(10) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses
nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt;
sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung
der mangelhaften Sache.
(11) Im Falle eines Verkaufs an einen Endverbraucher im
Sinne des BGB gelten bezüglich der Mängelhaftung
die gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in
§ 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf
die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche
aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen
oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden
gemäß § 823 BGB.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch
im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum
Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache
durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei
denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich
erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns
liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung
befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten
des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten
– anzurechnen.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter
hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben
können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns
die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß
§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für
den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages
(einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die
ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer
oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob
die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft
worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller
auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis,
die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug
gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber
dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller
uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der
realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl
der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Sonstiges
(1) Wir und unsere Vorlieferanten sind berechtigt, auf der
gelieferten Ware unser Firmenlogo bzw. unsere Firmenbezeichnung
anzubringen und die von uns gelieferten Waren zu gewerblichen
Zwecken, insbesondere zur Ausstellung
in unseren Geschäftsräumen und zur Abbildung in
Katalogen und Broschüren aller Art zu verwenden.
(2) Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung
uns zu Kenntnis gelangten Daten zu speichern und diese an
die von uns zur Abwicklung eingeschalteten Vertragspartner
weiterzugeben.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen oder des zugrundeliegenden
Vertrages nicht berührt.
§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz
Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller
auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die
Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Versandort der
Ware.